Sie sind hier

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.) Geltung der Bedingungen

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB") gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen von NAMOA - Raik Arndt (im folgenden "NAMOA"). Dies gilt auch dann, wenn NAMOA den Kunden bei Folgegeschäften nicht auf diese AGB hinweist. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.

II.) Vertragsabschluss

a) Angebote von NAMOA sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich nicht aus dem Angebot ausdrücklich etwas anderes ergibt.
b) Kundenaufträge gelten als Angebote im Rechtssinne; der Vertrag kommt erst mit Bestätigung des Vertrages oder Absendung der Ware durch NAMOA oder durch Bezahlung durch Vorkasse des Kunden zustande.
c) Von den AGB abweichende Abreden sind nur gültig, wenn sie im Auftragsformular festgehalten wurden oder NAMOA sie sonst schriftlich bestätigt hat.
d) Mündlichen Nebenabreden werden nicht Bestandteil des Vertrags.

III.) Preise

a) Für Dienst- und Werkleistungen wird ein Entgelt laut aktueller Preisliste erhoben. Alle Preise gelten in Euro, für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB inklusive Umsatzsteuer, für Nicht-Verbraucher zuzüglich Umsatzsteuer.
b) Außerhalb der Regelarbeitszeiten von NAMOA werden Zuschläge auf den normalen Stundensatz berechnet:

  • Montag-Freitag von 18:00 bis 08:00 Uhr 20% Zuschlag
  • an Sonn- und Feiertagen von 08:00 bis 18:00 Uhr 50% Zuschlag
  • an Sonn- und Feiertagen von 18:00 bis 08:00 Uhr 100% Zuschlag

c) Anfahrten im Raum Leipzig (bis 25,00 km Wegstrecke) werden laut aktueller Preisliste berechnet.
d) Die Preise von Waren schließen die Verpackung ein. Der Kunde trägt zusätzlich die marktüblichen Fracht- und Versicherungskosten.
e) Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er eine Rechnung nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zugang in voller Höhe zahlt. (Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.) Der Aufwand für Mahnschreiben nach Verzugseintritt kann pauschal mit € 5,00 pro Mahnschreiben berechnet werden.

IV.) Lieferung, Lieferzeiten

a) Sofern NAMOA die Ware oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung von NAMOA unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch NAMOA verschuldet.
b) Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Zahlung. Die Lieferfrist bei Versandwaren gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum vereinbarten Zeitpunkt an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von NAMOA verlassen hat.
c) Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs. 2 BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei NAMOA ein. Kommt NAMOA mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Nach erfolglosem Verstreichen der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

V.) Versand von Waren und Gefahrübergang

a) Erfüllungsort für den Versand von Waren ist der Geschäftssitz von NAMOA.
b) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von NAMOA verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

VI.) Gewährleistung bei Warenlieferungen

a) Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre auf Neuwaren und ein Jahr auf Gebrauchtwaren. Die Gewährleistung für Gebrauchtwaren ist ausgeschlossen, wenn der Kunde kein Verbraucher ist. Die Gewährleistung beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden. § 478 BGB bleibt unberührt
b) Sofern NAMOA DIN-Bestimmungen, ISO-Normen, Richtlinien oder Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware macht, dienen diese lediglich zur Beschreibung. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. NAMOA ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
c) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus den §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
d) Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist NAMOA nach ihrer Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung verpflichtet. Mehrkosten, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, trägt der Kunde.
e) Kommt NAMOA einer Gewährleistungspflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware, es sei denn, die teilweise Aufrechterhaltung des Vertrages wäre für den Kunden nicht zumutbar.
f) Sollte eine Beanstandung nicht auf einem Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann NAMOA eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit gemäß § 3 berechnet. Frachtkosten sind zusätzlich zu ersetzen.
g) Die Verpackung ist Bestandteil der Lieferung und muss bei Gewährleistungsansprüchen zusammen mit der reklamierten Ware NAMOA übergeben werden. Die Verpackung ist deshalb erforderlich, weil NAMOA sonst selbst die beanstandete Ware bei ihrem Lieferanten nicht reklamieren kann.

VII.) Haftungsbegrenzung

a) Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art - auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn NAMOA oder ihre Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch NAMOA handelt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.
b) Bei Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften auf Schäden beschränkt, hinsichtlich derer der Kunde durch die Zusicherung abgesichert werden sollte.
c) In jedem Fall ist die Haftung von NAMOA für Schadensersatzansprüche jeder Art dahingehend beschränkt, dass diese Ansprüche den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen dürfen, die NAMOA bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die NAMOA kannte oder hätten kennen müssen, als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen.
d) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter von NAMOA.
e) Für Software und Daten gilt ein Gewährleistungssausschluss, da diese häufig durch Hardware- oder Bedienungsfehler von Kunden zerstört werden. Der Kunde ist für die Datensicherung selbst verantwortlich. Die Haftung für Verschulden bliebt unberührt, ist jedoch nach den vorstehenden Ziffern beschränkt.

VIII.) Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die NAMOA gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich NAMOA das Eigentum an allen gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
b) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (z.B. bei Pfändungen) wird der Kunde auf das Eigentum von NAMOA hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist NAMOA berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzuholen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch NAMOA liegt – wenn nicht das VerbrKrG Anwendung findet – der Rücktritt vom Vertrag.

IX.) Zahlung

a) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich NAMOA vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
b) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
c) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist NAMOA berechtigt, Verzugszinsen von sechs Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, wenn NAMOA nicht im Einzelfall einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

X.) Geheimhaltung, Datenschutz, Datenverarbeitung

a) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 BDSG davon unterrichtet, dass NAMOA in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen personenbezogenen Daten ihrer Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, die für die Begründung und Änderung der Kundenverträge erforderlich sind (Bestandsdaten). Dazu gehören z.B. Name, Anschrift und Geburtsdatum. Das Geburtsdatum wird zur sicheren Unterscheidung namensgleicher oder -ähnlicher Kunden benötigt.
b) Soweit sich NAMOA Dritter zur Leistungserbringung bedient, ist NAMOA berechtigt, die Teilnehmerdaten in dem erforderlichen Umfang offen zu legen.
c) NAMOA steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Abwicklung von Leistungen betraut werden, die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten.
d) Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben.

XI.) Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

a) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von NAMOA ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
b) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 2012-01-03, 10:40 Uhr | Download der AGB als pdf